Das Projektbüro Nationalpark ‘Hoge Kempen’ stellte im Auftrag der Agentur für Natur und Wald zusammen mit den betreffenden Gemeinden eine Zugänglichkeitsregelung für den Nationalpark ‘Hoge Kempen’ auf. 
Die öffentliche Untersuchung lief von 1 Mai bis einschließlich 31 Mai 2013. Am 25. Juni 2014 wurde das Reglement offiziell bekräftigt. Das Dokument und die zugehörigen Karten können Sie hier einsehen. 

Zusammenfassung

Was ist ein Nationalpark?

Ein Nationalpark ist ein Naturgebiet mit einer geschlossenen Fläche von mindestens 1000 ha (10 km²), mit einer kennzeichnenden Flora und Fauna. Die Hauptfunktion eines Nationalparks ist der Erhalt der Natur, aber auch eine Nutzung für Erholungszwecke ist möglich, insofern der Natur und der Landschaft keine Schäden zugefügt werden.

Was ist eine Zugänglichkeitsregelung?

Eine Zugänglichkeitsregelung steuert den Zugang für Besucher. In diesem Fall gilt sie für den Nationalpark ‘Hoge Kempen’.

Wo?

Der Nationalpark ‘Hoge Kempen’ umfasst 5700 ha, von denen 4143 ha öffentliche Wälder und Naturgebiete sind. Die Regelung gilt nicht für Wälder, die in Privatbesitz sind. Der Nationalpark ’Hoge Kempen‘ befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden As, Dilsen-Stokkem, Genk, Lanaken, Maasmechelen und Zutendaal.

Wer?

Die Agentur für Natur und Wald verwaltet den Nationalpark ‘Hoge Kempen’ und ist zusammen mit den Gemeinden (für die Wälder, die im Besitz der Gemeinden sind) für das Aufstellen dieser Zugänglichkeitsregelung verantwortlich. Das Projektbüro Nationalpark ‘Hoge Kempen’ hat die Zugänglichkeitsregelung im Vorfeld betreut. Das geschah in Auftrag der ANW mit Hilfe einer Themengruppe ‘Zugänglichkeit’,  zu der, abgesehen vom Verwalter, auch mindestens 1 Mitglied jeder betreffenden Gemeinde gehörte.

Warum?

Die Zugänglichkeitsregelung wurde nach dem Vorbild des Beschlusses der Flämischen Regierung vom 5. Dezember 2008 hinsichtlich der Zugänglichkeit der Wälder und Naturschutzgebiete aufgestellt.

Was hat sich verändert?

In  der Zugänglichkeitsregelung werden die bereits vorhandenen Wander-, Rad-, Reiter- und Lenknetzwerke des Nationalparks juristisch bekräftigt. Darüber hinaus werden auch empfindliche Bereiche, Brutgebiete, Beweidungsgebiete, Spielbereiche, Hundegebiete und ein Schlittschuhteich abgegrenzt.

Alle Pfade sind zugänglich für Wanderer, außer die Pfade, die sich in empfindlichen Gebieten befinden. Radfahrer, Mountainbikefahrer und Reiter werden nur auf die gekennzeichneten Pfade des für sie bestimmten Routennetzwerks zugelassen.


Empfindliche Gebiete sind nur mit einer Genehmigung des Verwalters oder in Begleitung eines Rangers oder eines anderen anerkannten Führers zugänglich. Brutgebiete  dürfen wegen ihrer ökologischen Bedeutung vom 1. März bis zum 30. Juni nicht betreten werden. Die Standargregel ‘Hunde sind willkommen, aber immer an der Leine’, bleibt nach wie vor gültig. In den Beweidungsgebieten wird dieser Grundsatz noch strenger. Hunde sind hier nicht zugelassen, sogar nicht, wenn sie angeleint sind. In den Hundegebieten wird dieser Grundsatz weniger streng. Hunde sind hier ohne Leine zugelassen.  In der Umgebung des ‘Kikbeek-Brunnens‘, der ’Mechelse Heide‘ und des ’Neerharenbos‘ wurden 4 Hundegebiete abgegrenzt.
Die bestehenden Spielgebiete bleiben erhalten, nur die Spielbereiche ‘Onder de berg’ (Maasmechelen) en ‘Bosheide’ (As) werden gestrichen.

Ein Teil des ‘Aspermans-Teiches’ wird als Schlittschuhteich vorgesehen. Schlittschuh fahren ist erst zugelassen, wenn der Teich von der Feuerwehr freigegeben wird.